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Infos zu Batterien und Elektrogeräten

Bitte lesen Sie folgende Informationen zum gesetzlichen Batteriegesetz / zum ElektroG.


 

Hinweise zur Batterieentsorgung gemäß Batteriegesetz (BattG)

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie als Verbraucher auf folgendes hinzuweisen:

Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch in unserem Verkaufsbüro, in einer kommunalen Sammelstelle oder auch im Handel vor Ort kostenlos zurückgeben. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Batterien oder Akkus nach Gebrauch an uns zu schicken:

   pc-mäuse Versandhandel Volker Knotek,  Nenndorfer Str. 3,  D- 31542 Bad Nenndorf

Die Batterien oder Akkus werden von uns gemäß den Bestimmungen des Batteriegesetzes entsorgt. Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol des jeweiligen Schadstoffes (z.B. "Cd" für Cadmium, "Pb" für Blei, "Hg" für Quecksilber) gekennzeichnet. Bitte schützen Sie die Umwelt und geben Sie die bei uns erworbenen verbrauchten Batterien und Akkumulatoren zurück.

Schadstoffhaltige Batterien und Akkumulatoren sind wie folgt gekennzeichnet:

 

 

 

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Hinweise gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Seit März 2006 können Verbraucher nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ihre ausgedienten Geräte kostenlos zurückgeben. Das ElektroG, welches 2005 in Kraft getreten ist, ist die Umsetzung der europäischen Richtlinie (WEEE) in deutsches Recht. Die Hersteller sind verpflichtet, die eingesammelten Geräte zurückzunehmen und wieder zu verwerten. Die Sammlung erfolgt über die Städte, Kommunen oder Gemeinden.

Bei den Städten, Kommunen oder Gemeinden stehen Sammelbehälter für Elektroaltgeräte bereit, welche mit den Altgeräten der Endverbraucher befüllt werden können.

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) soll dazu dienen, elektrische und elektronische Geräte nach Ende deren Lebensdauer einer umweltgerechten Entsorgung und Verwertung zuzuführen. Nach diesem Gesetz ist der Inverkehrbringer für die spätere Entsorgung in jeder Hinsicht verantwortlich. Das ist üblicherweise der Hersteller, der die Ware auch eindeutig, in der Regel mit dessen Markennamen, zu kennzeichnen hat. So kann anhand von Kontrollen die ordnungsgemäße Registrierung, Meldung der in Verkehr gebrachten Mengen etc. nachgewiesen werden. Da pc-mäuse Versandhandel keine Eigenmarken führt, sind wir nicht registrierungspflichtig und werden daher auch keine Registrierungsnummer in der Geschäftskorrespondenz führen. Unsere wesentliche Aufgabe besteht in Bezug auf das ElektroG darin, sicherzustellen, dass nur ElektroG-konforme Produkte von uns eingesetzt werden. Wir versichern Ihnen daher, dass die von unserem Hause gelieferten Produkte in jeder Hinsicht ElektroG- konform sein werden.